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Förderung für Kauf und Errichtung

Jungfamilie Hausbau

Um die Salzburger Wohnbauförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Voraussetzungen der "begünstigten Person" erfüllen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine nochmalige Förderung möglich.

Eine genaue Erklärung dieses und anderer Begriffe sowie eine Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten im Eigentumsbereich finden Sie in den Broschüren "SIR Konkret Kaufen" und "SIR Konkret Bauen". Für bestehende Wohnbauförderungen, deren Zusicherung mindestens 8 Jahre zurückliegt, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen begünstigten Rückzahlung.

Über energiebezogene Mindestanforderungen und die Erhöhung der Förderung für energie-ökologische Maßnahmen können Sie sich im "SIR Konkret Zuschlagspunkte" informieren. Allgemeine Informationen zum Wohnungskauf bietet unsere Broschüre "Checkliste Wohnungswahl".

Erwerb neu errichteter Wohnungen und Reihenhäuser

Gefördert wird der Kauf neuer Wohnungen und Häusern in der Gruppe von einem gewerblichen oder gemeinnützigen Bauträger. Im nachstehenden Download-Bereich erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung dieser Förderung sowie die Formulare für das Ansuchen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg.

Erwerb bestehender Wohnungen

Auch für den Kauf einer bestehenden Wohnung ist eine Förderung möglich. Im nachstehenden Download-Bereich erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung dieser Förderung sowie die Formulare für das Ansuchen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg.

Erwerb bestehender Wohnungen mit Förderungsübernahme

Wenn die Voraussetzungen der "begünstigten Person" erfüllt werden, ist auch die Übernahme einer bereits bestehenden Förderung möglich. Das Ansuchen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie im nachstehenden Download-Bereich.

Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern

Gefördert wird die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern sowie die Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Auf- oder Ausbauten. Im nachstehenden Download-Bereich erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung dieser Förderung sowie die Formulare für das Ansuchen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg.

Errichtung von Wohnungen im Wohnungs- oder Baurechtswohnungseigentum oder von Häusern in der Gruppe

Gefördert wird eine Wohnung in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungs- oder Baurechtswohnungseigentum sowie ein Haus in der Gruppe. Im nachstehenden Download-Bereich erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung dieser Förderung sowie die Formulare für das Ansuchen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg.

Errichtung von Bauernhäusern

Im nachstehenden Download-Bereich erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung dieser Förderung sowie die Formulare für das Ansuchen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg.

Errichtung von Austraghäusern und Austragwohnungen

Im nachstehenden Download-Bereich erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung dieser Förderung sowie die Formulare für das Ansuchen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg.

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