Förderung der Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen
Gemeinden, juristischen Personen im Alleineigentum von Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen kann für die Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen im Rahmen der Salzburger Wohnbauförderung ein Direktdarlehen des Landes gewährt werden.
Es gibt ein Förderungsdarlehen bis zur Höhe der förderbaren Baukosten, diese sind abhängig von der Größe der Nutzfläche - mehr dazu und den weiteren Details der Förderung können Sie im unten stehenden Down-load Bereich lesen.

