Geförderte Mietwohnungen und Wohnbeihilfe

Das Land Salzburg fördert mit hohem finanziellen Aufwand die Errichtung von Mietwohnungen. Die Mieten für diese "geförderten" Mietwohnungen sind im Regelfall deutlich günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt. Mieter einer solchen Wohnung müssen die Voraussetzungen der "begünstigten Person" erfüllen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt meistens durch das Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder durch die gemeinnützigen Bauvereinigungen.
Mietern einer geförderten Mietwohnung kann Wohnbeihilfe gewährt werden. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus der Wohnbauförderung des Landes Salzburg. Ausnahmen können beim Kauf einer geförderten Mietwohnung bestehen - siehe "Details zum Mietkauf".
MieterInnen einer nicht geförderten Mietwohnung (beispielsweise privat vermietete Mietwohnungen oder ehemals geförderte Mietwohnungen) kann eine sogenannte erweiterte Wohnbeihilfe gewährt werden.
- SIR Konkret Mieten und Mietkauf [501.7 KB - PDF]
- Liste gemeinnütziger Bauträger in Salzburg [14.9 KB - PDF]
- Ansuchen um Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Hauptmietern einer geförderten Mietwohnung oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Mietern einer nicht geförderten Mietwohnung gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind. Voraussetzungen und Details finden Sie im nachstehenden Download-Bereich.
