Mietkauf

Das Land Salzburg fördert die Errichtung von Mietkaufwohnungen. Bei Miete mit Kaufoption (Miet-Kauf) erwirbt der Mieter das Recht, eine Wohnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit ins Eigentum zu erwerben. Die Mieter einer geförderten Mietkaufwohnung müssen die Voraussetzungen der "begünstigten Person" erfüllen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt meistens durch das Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder durch die gemeinnützigen Bauvereinigungen.
Mietern einer geförderten Mietkaufwohnung kann Wohnbeihilfe gewährt werden. Diese Wohnbeihilfe ist jedoch im Fall des Erwerbs der Mietkaufwohnung zurückzuzahlen.
Die Förderungsbestimmungen sehen bei geförderten Mietwohnungen eine Reihe von speziellen Regelungen zur Förderungsübernahme vor. Eine detaillierte Beschreibung dieser Option finden Sie im nachstehenden Download-Bereich.
- SIR Konkret Mieten und Mietkauf [826.63 KB - PDF]
- Begünstigte Person [81.34 KB - PDF]
- Details zum Mietkauf [98.38 KB - PDF]
- Glossar [166.47 KB - PDF]
- Liste gemeinnütziger Bauträger [14.9 KB - PDF]
- Ansuchen Wohnbeihilfe
- Bekanntgabe Bankverbindung
