Novelle zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 seit 1.1.2012 in Kraft (17.01.2012)
Mit Landesgesetzblatt 119/2011 wurde die Novelle 2011 kundgemacht. Die Änderungen im Gesetz sind mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten, die Detailregelungen werden in der Novelle zur Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung enthalten sein.
Folgende Änderungen sind unter anderem in der Gesetzes-Novelle enthalten:
Die Altersgrenze für "wachsende Familien" wurde vom 40. auf das 45. vollendete Lebensjahr angehoben.
Eine Förderung für den Erwerb neu errichteter Wohnungen und Häuser in der Gruppe ist künftig nicht möglich, wenn die Nutzfläche der Wohnung die förderbare Nutzfläche um mehr als 40% übersteigt.
Bei der Einkommensberechnung von selbständig Erwerbstätigen ist künftig der Gewinnfreibetrag zu berücksichtigen; der Investitionsfreibetrag wurde gestrichen.
Auf Förderungsansuchen für Förderungen zum Erwerb neu errichteter Wohnungen können die bis 31.12.2011 in dieser Fördersparte geltenden Regeln gesamthaft angewendet werden, wenn für das entsprechende Objekt ein Verfahren zur Baubewilligung nachweislich vor dem 1.1.2012 eingereicht wurde.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Newsletter 1/2012. Den geänderten Gesetzestext finden Sie auch auf unserer homepage.
